Preise & Fahrtkosten

Auf dieser Seite finden Sie eine transparente Übersicht über die Preise und Fahrtkosten des HDS – Harter Dienstleistungs Service.

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Es gibt keine versteckten Gebühren oder unklaren Abrechnungen.

IT- & Büroorganisation

Der Stundensatz für IT-, Büro- und Digitalisierungsleistungen beträgt 60,00 €.

Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
Die Mindestabrechnung beträgt 30 Minuten.

Typische Leistungen in diesem Bereich:

  • Allgemeine Unterstützung im Umgang mit Technik
  • Einrichtung von Geräten
  • Hilfe bei technischen Problemen
  • Unterstützung bei Software und E-Mail
  • Organisation digitaler Unterlagen

Alltagsunterstützung (§ 45 SGB XI)

Leistungen im Bereich der Alltagsunterstützung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gemäß § 45 SGB XI abgerechnet.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich per Rechnung und orientiert sich an den jeweils gültigen Vergütungssätzen.

Eine direkte Bar- oder Kartenzahlung ist in diesem Bereich nicht vorgesehen.

Abrechnung & Entlastungsbetrag

Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 € und steht Personen mit anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) zur Verfügung.

Die Leistungen werden in der Regel privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung im Rahmen des Entlastungsbetrags eingereicht werden.

Die konkrete Erstattungspraxis kann je nach Pflegekasse und individueller Situation variieren.

Nicht genutzte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen angespart und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden. Die konkrete Handhabung richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse.

Auch Fahrtkosten werden – sofern sie Bestandteil der Leistung sind – im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen berücksichtigt.

Wichtige Hinweise

Sollte das verfügbare Budget im Einzelfall nicht ausreichen oder kein Anspruch bestehen, können Leistungen alternativ auf Selbstzahlerbasis in Anspruch genommen werden.

Die Erstattung durch die Pflegekasse erfolgt im Rahmen des jeweils verfügbaren Budgets. Eine vollständige Kostenübernahme kann nicht in jedem Fall garantiert werden.

Gerne erläutere ich Ihnen im Vorfeld transparent, wie sich Leistungen und Fahrtkosten grundsätzlich auf Ihr verfügbares Budget auswirken.

Bei Fragen zur Abrechnung oder zur Einreichung der Rechnung bei der Pflegekasse unterstütze ich Sie gerne im praktischen Ablauf.

Bitte beachten Sie, dass der monatliche Entlastungsbetrag begrenzt ist.
Fahrtkosten werden nicht zusätzlich übernommen, sondern reduzieren das verfügbare Budget entsprechend, sofern sie Bestandteil der Leistung sind.

Gerne erläutere ich Ihnen im Vorfeld transparent, wie sich Leistungen und Fahrtkosten auf Ihr individuelles Budget auswirken.

Fahrtkosten

Für Anfahrten wird eine transparente und pauschale Fahrtkostenregelung verwendet. Grundlage ist die Fahrzeit zum Einsatzort sowie der organisatorische Gesamtaufwand.

Neben der reinen Fahrzeit werden auch Faktoren wie Zeitverlust zwischen Terminen, Fahrzeugkosten und eingeschränkte Einsatzplanung berücksichtigt.

Zone 1 (direktes Einsatzgebiet): 5 €
Zone 2 (erweitertes Umfeld): 10 €

Die Zuordnung zu Zone 1 oder Zone 2 erfolgt anhand der Fahrzeit und wird im Vorfeld der Terminvereinbarung transparent festgelegt.

Für Einsatzorte außerhalb des erweiterten Umfelds (Zone 2) gelten folgende Zuschläge:

  • Maßgeblich ist die einfache Fahrzeit zum Einsatzort (eine Strecke).
  • Ab einer Fahrzeit von über ca. 20 Minuten wird je angefangene weitere 10 Minuten ein Zuschlag von 10 € berechnet.
  • Die Rückfahrt ist in dieser Berechnung bereits berücksichtigt.
  • Die Einteilung dient als praxisnahe Orientierung und basiert auf üblichen Fahrzeiten im Raum Aalen.

Im Zweifel erhalten Sie vorab eine transparente Einschätzung der anfallenden Fahrtkosten.