Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu meinen Leistungen, zur Abrechnung und zum Ablauf.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie sich jederzeit direkt bei mir melden.
Was genau bieten Sie im Bereich IT- und Büroorganisation an?
Ich unterstütze bei der Einrichtung und Nutzung von Smartphones, Tablets und Computern sowie bei Problemen mit Software, E-Mail und Internet.
Zusätzlich helfe ich bei der Strukturierung von digitalen und physischen Unterlagen, der Organisation von Ablagesystemen und bei allgemeinen Fragen im Umgang mit Technik.
Für wen sind diese Leistungen geeignet?
Die Leistungen richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an kleinere Gewerbekunden, die Unterstützung bei technischen oder organisatorischen Themen benötigen.
Erklären Sie die Technik auch verständlich?
Ja. Mir ist wichtig, dass Sie die Lösungen nachvollziehen können. Ich nehme mir bewusst Zeit für verständliche Erklärungen, sodass Sie die Technik danach möglichst selbstständig nutzen können.
Muss ich technische Vorkenntnisse haben?
Nein. Die Unterstützung erfolgt individuell und wird an Ihren Kenntnisstand angepasst.
Was beinhaltet die Alltagsunterstützung nach § 45 SGB XI?
Ich unterstütze im Alltag bei Struktur, Orientierung und einfachen organisatorischen Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise Begleitung bei Spaziergängen, Gespräche oder Unterstützung bei alltäglichen Abläufen.
Welche Leistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen?
Ich erbringe keine Pflegeleistungen, keine medizinischen Tätigkeiten, keine Gebäudereinigung und keinen Fahrdienst im eigenen Fahrzeug.
Wer kann diese Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Alltagsunterstützung richtet sich an Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45 SGB XI nutzen können.
Werden die Leistungen von der Pflegekasse übernommen?
Die Abrechnung erfolgt in der Regel über den monatlichen Entlastungsbetrag. Die konkrete Erstattung hängt von der jeweiligen Pflegekasse und der individuellen Situation ab.
Wie erfolgt die Abrechnung im IT-Bereich?
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis mit einem Stundensatz von 60,00 €. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt, die Mindestabrechnung beträgt 30 Minuten.
Wie kann ich bezahlen?
Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt nach der Leistung per EC-/Kartenzahlung oder bar. Eine Rechnungsstellung mit Zahlungsziel ist nach vorheriger Absprache möglich.
Leistungen im Rahmen von § 45 SGB XI werden grundsätzlich per Rechnung abgerechnet.
Fallen Fahrtkosten an?
Ja, es wird eine transparente Fahrtkostenpauschale je nach Einsatzgebiet berechnet. Die genaue Höhe wird vorab klar kommuniziert.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular angefragt werden.
Können Termine auch vor Ort stattfinden?
Ja, Termine können nach vorheriger Vereinbarung auch vor Ort in Aalen stattfinden.
Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Ja, die Leistungen können direkt bei Ihnen vor Ort erbracht werden.
Erhalte ich vorab eine Einschätzung der Kosten?
Ja, ich gebe vorab eine transparente Einschätzung zum Ablauf und zu den voraussichtlichen Kosten.